1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Human Bios International AG, Rothausstrasse 1, 8280 Kreuzlingen (HBI oder „wir“) und den Kunden (auch „Sie“) in Bezug auf die Gebrauchsüberlassung von Räumlichkeiten und Gegenständen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

HBI behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen. Derartige Änderungen teilt HBI dem Kunden per E-Mail mit. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform (per E-Mail) binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird HBI den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung noch gesondert hinweisen.

2. Miete Coworking, Büro und Eventräume

2.1. Vertragsschluss

Der Kunde stellt über unsere Website eine Buchungsanfrage. Mit Bestätigung durch HBI tritt ein verbindlicher Mietvertrag in Kraft.

2.2. Räumlichkeiten

Im Erdgeschoss des Gebäudes Rothausstrasse 1, 8280 Kreuzlingen stehen insgesamt 6 Schreibtische als Coworking Space zur Verfügung. Bei einer Buchung besteht kein Anspruch auf einen spezifischen Tisch, die Zuweisung erfolgt nach Verfügbarkeit.

Im UG können Zweierbüros gemietet werden.

Im OG kann je ein Eventraum (klein, ca. 30 qm, maximal 10 Personen) und im Dachgeschoss der Eventraum (gross, ca. 150 qm, maximal 50 Personen) gemietet werden, die jeweils mit einem TV sowie einem Whiteboard ausgestattet sind.

Für alle Räumlichkeiten, auch für das Erdgeschoss, ist die Benutzung einer Treppe nötig. Fahrstühle/Treppenlifte sind nicht vorhanden.

2.3. Ausstattung des Arbeitsplatzes

Die Arbeitsplätze im Coworking Space und in den Zweierbüros sind jeweils mit einem Monitor, Tastatur, Maus und Stromanschluss ausgestattet.

2.4. Grill und Gartenbereich

Im Gartenbereich steht ein Grill zur Mitbenutzung zur Verfügung, jedoch ausschliesslich für die Kunden und nicht für etwaige Gäste/Freunde. Die Nutzung des Gartenbereichs ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich, längstens aber bis 22 Uhr. Ruhezeiten sind entsprechend der nachbarrechtlichen Grundsätze und Gesetze zu beachten.

Grundsätzlich hat der Kunde, der den Grill verwendet, auch für das Abdrehen des Gashahns und für die Reinigung des Grills zu sorgen. Dafür sind sämtliche Essensrückstände zu entfernen und die Haube/Abdeckung mit etwas Spülmittel abzuwischen.

2.5. Öffnungszeiten

Der Coworking Space ist bei stundenweiser Buchung oder halbtägiger Buchung von 8.00 – 16.30 Uhr geöffnet, bei tageweiser Buchung von 7.00 – 20:00 Uhr.

Ein halber Tag ist definiert als 4 Stunden am Stück, beliebig innerhalb der Öffnungszeiten.

Beim Monatsabo ist ein Zugang zu den Räumlichkeiten 24/7 gewährleistet.

Die Zweierbüros stehen von 7.00 – 20:00 Uhr zur Verfügung.

Der Zugang zu den Eventräumen erfolgt nur nach vorheriger Buchung.

2.6. Annullierungen

Eine Annullierung der Miete kann seitens des Kunden kostenlos bis 24 Stunden, bei Events 14 Tage vor Mietbeginn erfolgen. Spätere Annullierungen werden nicht berücksichtigt und 100% der Miete in Rechnung gestellt.

2.7. Zahlungsmodalitäten

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Sofern nicht anders vereinbart wurde, ist die Miete jeweils im Voraus zu bezahlen. Wenn keine Vorauszahlung verlangt wird, ist der vollständige Betrag durch den Kunden spätestens Ende der Nutzung zu bezahlen (Kartenzahlung möglich). Wenn die Parteien Zahlung gegen Rechnung vereinbart haben, wird der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Im Verzugsfall ist HBI berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % pro Verzugstag zu berechnen und behält sich das Recht vor, das Mietverhältnis ohne vorherige Ankündigung aufzulösen.

2.8. Sicherheitsleistung

Wir können zudem eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Bei monatlicher Miete beträgt die Kaution 3 Monatsmieten.

2.9. Übergabe, Rückgabe

Sie haben Anspruch darauf, dass wir Ihnen die Mietsache in ordentlichem Zustand zur Verfügung stellen. Es obliegt Ihnen, bei der Übergabe zu überprüfen, ob die Mietsache vollständig und in einwandfreiem Zustand ist und etwaige Mängel uns umgehend mitzuteilen. Andernfalls gilt die Mietsache als einwandfrei übergeben.

Ebenso erwarten wir bei der Rückgabe dasselbe. Sofern Sie die Mietsache nicht dementsprechend zurückgeben, dass eine sofortige Nachfolgenutzung möglich ist, haben Sie uns den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Ebenso sind etwaige Schäden zu ersetzen (z.B. Renovierung beschädigten Bodenbelags oder Ersatz beschädigter/fehlender Geräte).

2.10. Schlüssel

Sofern Sie einen Schlüssel von uns erhalten, verpflichten Sie sich, keine Nachschlüssel anzufertigen. Bei Zuwiderhandlung sind wir berechtigt, die Schliessanlage auf Ihre Kosten ersetzen zu lassen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

Sollten Sie den Schlüssel verlieren oder dieser ihnen anderweitig abhandenkommen, müssen Sie uns umgehend informieren. Auch in diesem Fall sind wir berechtigt, die Schliessanlage auf Ihre Kosten ersetzen zu lassen. Achten Sie also sorgfältig auf den Schlüssel.

2.11. Nutzung der Mietsache

Grundsätzlich darf die Nutzung nur durch den Kunden erfolgen, Untervermietung ist ausgeschlossen.

Bei Miete der Eventräume darf der Kunde auch Dritte empfangen, aber maximal bis zu den angegebenen Personenzahl.

Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln. Die Entnahme von Gegenständen ist nicht gestattet.

Bei Nutzung von Einzelräumen ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Bei Nutzung der Grossraumbüros ist eine Beeinträchtigung der Mitbenutzer auf ein Minimum zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für Telefonate. Insbesondere ist Musikhören nur mit Kopfhörern erlaubt, und auch dies nur in einer Lautstärke, dass diese nicht nach aussen hörbar ist. Geruchsemissionen sind zu vermeiden (z.B. durch Lebensmittel).

Haustiere mitzubringen ist nicht gestattet.

Rauchen ist nur ausserhalb des Gebäudes in der definierten Raucherzone erlaubt.

Die Anbringung von Beschriftungen etc. an Wänden, Türen und Decken erfordert stets die vorherige Zustimmung der HBI. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die HBI durch eine etwaige Anbringung von Beschriftungen etc. entstehen.

Die Nutzung der Stromanschlüsse ist nur für übliche Bürozwecke gestattet, also beispielsweise nicht für das Laden von Fahrzeugakkus oder ähnlichem.

2.12. Scanner, Drucker, Fotokopierer

Im Erdgeschoss steht ein A3-Multifunktionsdrucker/Scanner zur Verfügung.

Die Kosten hierfür betragen pro Blatt: DinA4-Ausdrucke s/w: 0,05 CHF, Farbe 0,50 CHF, DinA3-Ausdrucke s/w: 0,80 CHF, Farbe 0,40 CHF, Scan: 0,05 CHF.

Die Bezahlung erfolgt in bar oder Karte vor Ort.

2.13. Schäden am Mietobjekt

Schäden am Mietgegenstand hat der Kunde uns unverzüglich nach eigener Kenntnis anzuzeigen. Der Kunde haftet für Schäden, die durch die Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verursacht werden. In gleicher Weise haftet der Kunde für Schäden, die durch seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, Kunden, Besucher, Lieferanten, Handwerker oder durch sonstige mit Duldung des Kunden im Mietgegenstand befindliche Personen in der Mietsache verursacht werden.

2.14. Versicherungen

Eigene Gegenstände sind auf Gefahr des Kunden in unseren Räumlichkeiten untergebracht und von HBI nicht gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Unterbrechung, Haftung etc. versichert. Eine allfällige Versicherung muss der Kunde daher selbst abschliessen und Daten selbst sichern (Backup). HBI kann jederzeit den Beweis einer angemessenen Versicherung seitens des Kunden verlangen.

2.15. Reinigung

Der Arbeitsplatz ist ordentlich und von persönlichen Sachen geräumt zu hinterlassen. Das gilt auch bei monatlicher Miete.

Bei länger andauernden Mietverhältnissen sorgen wir einmal bis zweimal wöchentlich für eine Reinigung.

2.16. Verpflegung

Wasser und Kaffee zur Selbstverpflegung sind Mietpreis inklusive. Die Küche ist Selbstbedienungszone, daher bitten wir Sie, auf Sauberkeit zu achten und die Tassen/Gläser in den Geschirrspüler zu räumen (bitte vor dem Einstellen abspülen). Sofern ein Vorrat leer ist, bitten wir Sie um einen Hinweis.

2.17. Abfall/Entsorgung

Für Restmüll steht ein Mülleimer bereit. PET, Papier und Karton werden in getrennten Behältern gesammelt und recycelt.

2.18. Toilette

In jedem Stockwerk steht eine Toilette zur Mitbenutzung zur Verfügung.

2.19. Türen und Licht:

Die letzte Person im Coworking Space stellt sicher, dass alle Eingänge geschlossen, sowie alle Lichter und elektronischen Geräte ausgeschaltet sind.

2.20. Videoüberwachung

Der Zutrittsbereich zum Haus und der Parkplatz werden videoüberwacht. Die Aufnahmen werden 30 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht. Auch im grossen Eventraum im 2. OG ist eine Videoüberwachung möglich. Sofern ein Mieter die Videoüberwachung im Eventraum nicht wünscht, kann diese abgeschaltet werden. Informieren sie uns daher vorab.

2.21. Parkplätze

HBI stellt keine Parkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze vor dem Gebäude Rothausstrasse 1, 8280 Kreuzlingen sind anderweitig vermietet und stehen den Kunden nicht, auch nicht kurzfristig, ur Verfügung. Öffentliche Parkmöglichkeiten finden sich in der Nähe.

2.22. Verwendung Gebäude / Logo von HBI in Medien

Die Verwendung von Logos der HBI oder von Bildern des Gebäudes in jeglicher Form erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung der HBI.

2.23. Schrank

Bucht der Kunde ein Paket, das einen Schrank enthält, verpflichtet sich der Kunde, dort keine Gefahrgüter oder Waren zu lagern, von denen Emissionen (insbesondere Gerüche) ausgehen.

2.24. Briefkasten

Bucht der Kunde das Paket «Firmensitz», so ist damit die Anbringung des Firmennamens am Sammelbriefkasten, nicht aber am Klingelschild gestattet. Die Post wird täglich geleert und für den Kunden für den Kunden verwahrt. Eine Öffnung oder Weiterleitung von Post findet nicht statt. Der Kunde verpflichtet sich, mindestens einmal pro Monat sowie nach Beendigung der Miete die Post abzuholen. Verstösst der Kunde gegen diese Pflicht, ist HBI berechtigt, dem Kunden die Post kostenpflichtig nachzusenden, wofür eine Gebühr von 100 CHF zuzüglich Versandkosten erhoben wird.

Ein Arbeitsplatz ist beim Paket «Firmensitz» nicht inklusive.

3. Behördliche Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsvorschriften

Der Kunde stimmt der Einhaltung sämtlicher Brandschutzvorschriften der HBI zu, insbesondere im Hinblick auf das Freihalten der Fluchtwege, die Einhaltung des Rauchverbotes etc.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass nicht mehr Personen Zugang zu den gebuchten Räumlichkeiten erhalten als nach den Regelungen und Vorschriften der Fläche zulässig sind. Die durch HBI festgelegten maximalen Personenzahlen sind in dieser Hinsicht bindend. Im Fall einer Verletzung dieser Vorschriften lehnt HBI jegliche Haftung ab.

4. Geheimhaltungsverpflichtung

Als Kunde des Coworking Space kann es vorkommen, dass Sie von HBI oder anderen Mietern Informationen aufnehmen, welche weder für die Öffentlichkeit, noch für Sie selber bestimmt sind. Inhalt dieser Erklärung ist die Respektierung der Privatsphäre der anderen Personen und Unternehmen, welche den Coworking Space benutzen. Als geheim gelten jegliche Informationen von HBI oder anderen Mietern des Coworking Space, welche nicht öffentlich bekannt oder anderweitig zugänglich sind sowie von Ihnen in Verbindung mit Ihrer Tätigkeit innerhalb des Coworking Space aufgenommen wurden, die ein verständiger Dritter schützenswert und deshalb als vertraulich zu behandeln ansehen würde. Dies bezieht sich insbesondere auf Namen von Gesprächspartnern und Kundenbeziehungen sowie Geschäftsgeheimnisse.

Sie verpflichten sich hiermit, die geheim zu haltenden Informationen vertraulich zu behandeln und ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung Informationsgebers nicht an Dritte mitzuteilen oder selbst zu verwerten.

Einer rechtskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Verfügung stehen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht entgegen. Die Herausgabe von Informationen ist auf das Notwendigste zu beschränken.

5. Kommunikationskanäle

5.1. Internet / WLAN

Während der Mietdauer stellen wir Ihnen einen Internetzugang über ein verschlüsseltes WLAN-Netzwerk zur Verfügung. Für die Nutzung gelten gegebenenfalls eigene AGB, die vor dem Einloggen akzeptiert werden müssen.

5.2. Verfügbarkeit

Wir haben mit unserem Internetprovider Verträge geschlossen, die eine hohe Verfügbarkeit unseres Kommunikationsnetzes gewährleistet. Kurzfristige Ausfälle können wir allerdings nicht gänzlich ausschliessen. Diese berechtigen Sie daher auch nicht zu einer Minderung.

5.3. Gestattete Nutzung

Sofern wir Ihnen Zugang zu Kommunikationskanälen gewähren (z.B. Internet, Telefonie, Postanschrift) verpflichten Sie sich uns gegenüber, diese ausschliesslich im Rahmen geltender Gesetze zu verwenden. Dies betrifft auch die geltende Rechtslage im Ausland, sofern Sie international kommunizieren (beispielsweise das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken/Bildern auf ausländische Plattformen).

5.4. Freistellung

Sofern Dritte aufgrund einer – behaupteten oder tatsächlichen – Rechtsverletzung, die Ihrer Nutzung unserer Kommunikationskanäle zuzuordnen ist, Ansprüche gegen uns / unsere Organe / Angestellte geltend machen, stellen Sie uns / diese Personen von jeglicher Haftung frei. Dies gilt insbesondere auch für Kosten der Rechtsverfolgung / Anwaltshonorar.

5.5. Geschäfts- und Kommunikationsadresse

Die Nutzung der Mietsache als Geschäfts- und Kommunikationsadresse bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Details wie Anbringung von Briefkästen, Beschriftungen und die Entgegennahme von Post, Fax, Anrufen und sonstiger Kommunikation sind gesondert schriftlich zu vereinbaren und gegebenenfalls zu vergüten.

Ohne solche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, für Sie Post oder andere Kommunikation entgegenzunehmen oder an Sie weiterzuleiten, und Sie sind nicht berechtigt, Schilder/Beschriftungen etc. anzubringen.

6. Rücktritt seitens HBI

Sollte die Dienstleistung, die HBI gemäss dieser Vereinbarung zu erbringen hat, aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände ausserhalb der Kontrolle der HBI ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich werden, kann HBI ohne Entschädigung ganz oder teilweise bis zur Höhe des nicht erfüllten Teils des Vertrages zurücktreten.

HBI kann ebenfalls ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten, wenn triftige Gründe für die Annahme sprechen, dass der Aufenthalt des Kunden den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf der HBI gegenüber der Öffentlichkeit gefährden könnte oder wenn der Kunde die AGB verletzt. HBI behält sich ausdrücklich das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

7. Haftung von HBI

Schadenersatzansprüche von Seiten des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch Pflichtverletzungen seitens HBI eingetreten sind, sowie andere Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens HBI. Ferner haften wir nicht für indirekte und Folgeschäden, wie etwa Erwerbsaufall/entgangener Gewinn. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist, haften für direkte schuldhaft verursachte Schäden nur in der Höhe von CHF 50'000.- pro Schadensfall.

Sämtliche Ansprüche gegen HBI verjähren in der Regel ein Jahr ab dem Beginn der regelmässigen Verjährungsfrist. Die Laufzeit für diese beginnt, wenn der Gläubiger – hier der Kunde – Kenntnis von den Umständen hat, die zu den Ansprüchen geführt haben. Schadenersatzansprüche verjähren unabhängig von jeder Kenntnis nach fünf Jahren.

Die in diesem Abschnitt geregelte Haftungsbeschränkung gilt jeweils auch für unsere Mitarbeiter.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsort am Sitz der Human Bios International AG.

Stand der AGB: 24.06.2022

AGB coworking

AGB Fahrzeuge

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Human Bios International AG, Rothausstrasse 1, 8280 Kreuzlingen (HBI oder «wir») und den Kunden (auch «Sie») in Bezug auf die Gebrauchsüberlassung von Fahrzeugen.

2. Reservierung und Abschluss von Mietverträgen

HBI vermietet Tretroller mit einem Elektroantrieb («E-Trottinette») und Elektrofahrräder («E-Bikes»), zusammenfassend als «Fahrzeuge» bezeichnet.

Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäss zurückgegeben hat. Die Miete ist im Voraus fällig und in bar / per Karte zu entrichten.

Der Kunde ist verpflichtet, vor Fahrtantritt das Fahrzeug hinsichtlich Verkehrssicherheit oder allgemeine Funktionsweisen des Fahrzeugs beeinträchtigende Mängel, Schäden oder grobe Verunreinigungen zu überprüfen und die Nutzung des Fahrzeugs bei entsprechender Feststellung zu unterlassen.

Auch sonstige offensichtliche Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen sollen so schnell wie möglich gemeldet werden, wenn solche Mängel respektive Schäden während der Nutzung des Fahrzeugs festgestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Angaben vollständig und wahrheitsgetreu zu machen.

Möchte der Kunde den Mietvertrag beenden, so muss er das Fahrzeug ordnungsgemäss auf dem dafür vorgesehenen Platz parkieren.

3. Fahrberechtigung

Zur Führung von Leicht-Motorfahrzeugen sind nach Art. 5 Abs. 2 Bst. d VZV und Art. 6 Abs. 1 Bst. f VZV ausschliesslich Personen berechtigt, die

a) ein Mindestalter von 14 Jahren vollendet haben und einen Fahrausweis Kategorie M besitzen; oder

b) ein Mindestalter von 16 Jahren vollendet haben.

Der Kunde muss in der Lage sein, ein Fahrzeug verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen.

4. Allgemeine Pflichten des Kunden/Verbote

Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrzeuge pfleglich und schonend zu behandeln, sich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten und durch die Nutzung der Fahrzeuge keine Rechte und Rechtsgüter Dritter zu gefährden.

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

a) die maximale Belastungsgrenze einzuhalten,

b) das Fahrzeug während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen,

c) sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird.

d) Mängel und Schäden, insbesondere Unfallschäden unverzüglich nach Feststellung gegenüber HBI mitzuteilen.

Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten,

b) das Fahrzeug für Geländefahrten oder Rennen jeglicher Art zu verwenden,

c) das Fahrzeug für Fahrzeugtests oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (wie beispielsweise Pizzalieferung, Kurierfahrten) zu verwenden,

d) das Fahrzeug für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,

e) mit dem Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Grösse, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug beschädigen könnten,

f) das Fahrzeug mit einer weiteren Person zu verwenden,

g) das Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden,

h) eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen.

5. Verhalten bei Unfällen

Unfälle mit einem der Fahrzeuge hat der Kunde unverzüglich an HBI zu melden. Der Kunde hat nach einem Unfall unverzüglich die Polizei hierüber zu informieren und auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls hinzuwirken. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme oder ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, hat der Kunde dies HBI unverzüglich mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise mit HBI abzustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, HBI davon vertragsgemäss informiert wurde), und

b) nach Absprache mit HBI ggf. Massnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden.

Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zum Unfall- / Schadensverlauf, insbesondere auch zum Unfallort zu machen.

6. Versicherung

Die Fahrzeuge sind nicht durch HBI versichert. Die Versicherung (Unfall, Sach- und Privathaftpflicht) ist Sache der Kunden. Mit Abschluss des Mietvertrages bestätigt die Kunde, über eine ausreichende Versicherungsdeckung zu verfügen.

7. Haftung der HBI

HBI haftet nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften für von HBI, ihrem Vertreter oder ihrem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HBI

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach jedoch begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf.

Die sich aus dem vorstehenden Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, deren Verschulden HBI nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit HBI einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat oder für Ansprüche aus dem Produktehaftpflichtgesetz.

8. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet gegenüber HBI für Schäden, die er zu vertreten hat.

Dies beinhaltet insbesondere Verstösse gegen Ziffer 4, 5 und 6 oder auch die von ihm zu vertretende Entwendung, Beschädigung oder Verlust eines Fahrzeugs von HBI. HBI hat Anspruch auf Rückgriff gegen den Kunden bei berechtigten Ansprüchen Dritter, die er zu vertreten hat. Dies schliesst die Kosten einer etwaig erforderlichen Rechtsverteidigung ein. Klarstellend wird festgehalten, dass ein etwaiges Mitverschulden Dritter berücksichtigt wird.

Der Kunde haftet für sämtliche Verstösse gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen. Er kommt für alle hieraus entstehenden Kosten auf und stellt HBI vollständig von etwaigen hieraus resultierenden Forderungen Dritter frei.

Eine etwaige zwischen HBI und dem Kunden vereinbarte Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden für Schäden an Fahrzeugen gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.

9. Datenschutz

HBI erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden beachtet HBI die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und deren Verordnung.

Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden wird auf die auf dem HBI Internetportal vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen.

10. Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen dem Kunden und HBI findet das materielle schweizerische Recht Anwendung.

Der allgemeine Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und/oder dem Mietvertrag befindet sich am Sitz von HBI. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Stand der AGB: 24.06.2022